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Notar Dr.
Alexander Grein, Bonn |
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Ich bin Verwahrer aller Urkunden
der Bonner Notare Dr. Peter Kemp (1985-2010) und Harro Harling
(1961-1985). Ebenso verwahre ich alle Handakten
bis zum Ablauf der gestzlichen Verwahrungsfrist. Diese beträgt
grundsätzlich 7 Jahre nach Ablauf des Jahres, in dem die
letzte Aktenbearbeitung stattgefunden hat, soweit nicht durch den
verwahrenden Notar im Einzelfall eine längere Verwahrung
angeordnet worden ist. Nach Ablauf der Frist bin ich zur Vernichtung
verpflichtet.
Da ich der Verschwiegenheitspflicht unterliege, gibt es kein
allgemeines Recht auf Erteilung von Abschriften oder Ausfertigungen
oder auf Einsicht. Gemäß § 51
Beurkundungsgesetz (BeurkG) können nur diejenigen, deren
Willenserklärung beurkundet worden ist oder diejenigen, die die
Aufnahme einer Niederschrift beantragt haben bzw. jeweils deren
Rechtsnachfolger Abschriften, Ausfertigungen oder Einsicht
verlangen. Stellt ein demnach Berechtigter nicht selbst, sondern durch
einen Bevollmächtigten den Antrag auf Erteilung, muss dies
durch Vorlage einer entsprechenden Vollmacht nachgewiesen werden. Der
Rechtsnachfolger muss Nachweise für seine Rechtsnachfolge vorlegen.
Ferner möchte ich darauf hinweisen, dass
1. die Erteilung von Abschriften und Ausfertigungen kostenpflichtig ist
(Dokumentenpauschale gemäß § 136 Abs. 1 Nr.
1, Abs. 2 KostO: 0,50 EUR je Seite, ab der 51. Seite EUR 0,15 pro
Zusatzseite sowie Postgebühren bei Versendung),
2. Urkunden, die älter als 3 Jahre sind,
zunächst aus einem externen Archiv herbeigebracht werden
müssen und deshalb regelmäßig mit
Bearbeitungszeiten von zwei Tagen zu rechnen ist, bevor eine Versendung
oder Einsicht erfolgen kann,
3. bei nicht kopierbaren Unterlagen (z.B. Baupläne,
die größer als in DIN A3 vorliegen) diese
Unterlagen in meinem Notariat nach vorheriger Anmeldung nur
eingesehen und keine Kopien erstellt werden können .
Ich bitte um Ihr Verständnis.
Den Antrag auf Erteilung von Abschriften/Ausfertigungen können
Sie stellen, indem Sie das Antragsformular
ausfüllen und mir per Post, Fax oder Email ggf. nebst
Nachweisen zukommen lassen.
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