Notar Dr. Alexander Grein, Bonn  
     
 
 
 
Der Notar ist Träger eines öffentlichen Amtes. Er ist unparteiischer und unabhängiger Betreuer sämtlicher Beteiligter und nicht – wie ein Rechtsanwalt – einseitiger Interessensvertreter.

Mit den Beteiligten klärt er zunächst Sachverhalt und Ziele. Sodann zeigt er diejenigen Regelungsinstrumente auf, die der Umsetzung der rechtlichen Interessen der Beteiligten dienen. Soweit erforderlich oder sinnvoll, rät er zu einer Beurkundung und nimmt diese mit den Beteiligten vor. Falls nach der Beurkundung weitere Schritte erforderlich sind (z.B. Eintragungen ins Grundbuch oder ins Handelsregister), stellt er den Vollzug der Urkunde sicher.

Aber nicht jede Tätigkeit des Notars mündet in eine Beurkundung. Der Notar kann auch außerhalb von Beurkundungsvorgängen
          o Beratungsleistungen erbringen,
          o juristische Gutachten erstellen,
          o nicht von ihm erstellte Vertragsentwürfe prüfen,
          o auf Antrag eigene Wahrnehmungen bescheinigen
             (z.B. Unterschrifts- und Abschriftsbeglaubigungen,
             Lebensbescheinigungen, Protokollierung von Auslosungen,
             Prioritätsverhandlungen).
         
Sie können von mir und meinem Büro erwarten:

          o zügige Terminvergabe,
          o kompetente und gründliche Beratung,
          o schnelle Erledigung anstehender Vollzugsschritte,
          o hohe Einsatzbereitschaft und Flexibilität,
          o einen stets freundlichen und menschlichen Umgang.