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Der
Notar ist Träger eines öffentlichen Amtes. Er ist
unparteiischer und unabhängiger Betreuer sämtlicher
Beteiligter und nicht – wie ein Rechtsanwalt – einseitiger
Interessensvertreter.
Mit den Beteiligten klärt er zunächst Sachverhalt und Ziele.
Sodann zeigt er diejenigen Regelungsinstrumente auf, die der Umsetzung
der rechtlichen Interessen der Beteiligten dienen. Soweit erforderlich
oder sinnvoll, rät er zu einer Beurkundung und nimmt diese mit den
Beteiligten vor. Falls nach der Beurkundung weitere Schritte
erforderlich sind (z.B. Eintragungen ins Grundbuch oder ins
Handelsregister), stellt er den Vollzug der Urkunde sicher.
Aber nicht jede Tätigkeit des Notars mündet in eine
Beurkundung. Der Notar kann auch außerhalb von
Beurkundungsvorgängen
o Beratungsleistungen erbringen,
o juristische Gutachten erstellen,
o nicht von ihm erstellte Vertragsentwürfe prüfen,
o auf Antrag eigene Wahrnehmungen bescheinigen
(z.B. Unterschrifts- und Abschriftsbeglaubigungen,
Lebensbescheinigungen, Protokollierung von Auslosungen,
Prioritätsverhandlungen).
Sie können von mir und meinem Büro erwarten:
o zügige Terminvergabe,
o kompetente und gründliche Beratung,
o schnelle Erledigung anstehender Vollzugsschritte,
o hohe Einsatzbereitschaft und Flexibilität,
o einen stets freundlichen und menschlichen Umgang.
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