Unterlagen zur Besprechung

 

Damit wir uns im Termin auf das Wesentliche konzentrieren können, ist es sinnvoll, wenn Sie sich auf einen Besprechungstermin vorbereiten. Nachfolgend finden Sie Hinweise zur optimalen Vorbereitung; Welche Unterlagen werden unter Umständen im Besprechungstermin benötigt bzw. welche Angaben werden abgefragt?

 

 

Immobilienkaufvertrag

 

Wir benötigen:

  1. letztbekannten Grundbuchauszug oder Eintragungsnachricht (soweit vorhanden),
  2. Steuer-Identifikationsnummern von Verkäufer und Käufer (elfstellige Nummer ohne Schrägstriche, aus Einkommensteuerbescheid ersichtlich),
  3. von Ihnen als Verkäufer: Löschungsunterlagen für zu löschende Grundbuchbelastungen bzw. Angaben zu Darlehen und Ansprechpartner,
  4. von Ihnen als Käufer: Grundschuldbestellungsauftrag der finanzierenden Bank (sofern Kaufpreisfinanzierung und sofern Bank bereits feststeht)
  5. Lageplan bei zu bestellenden dinglichen Rechten (z.B. Wegerechte, Leitungsrechte).

 

Im Übrigen nutzen Sie bitte im Menü SERVICE | KAUFVERTRAG IMMOBILIE eines der dort aufgeführten Formulare.

 

Spätestens bei Beurkundung müssen alle Verkäufer und Käufer gültige Lichtbildausweise (Personalausweise oder Reisepässe) vorlegen.

 

Übertragung

 

Wir benötigen:

  1. Letztbekannten Grundbuchauszug oder Eintragungsnachricht (soweit vorhanden),
  2. Löschungsunterlagen für zu löschende Grundbuchbelastungen,
  3. Lageplan für etwa zu bestellende dingliche Rechte (z.B. Wegerechte, Leitungsrechte, beschränktes Wohnungsrecht),
  4. Verkehrswert des Übertragungsobjekts (ungefähre Angabe).
  5. Persönliche Angaben zu allen Übergebern und Übernehmern (alle Vornamen, Nachnamen, Geburtsname, Geburtsdatum, aktuelle Wohnanschrift),
  6. Steuer-Identifikationsnummern aller Übergeber und Übernehmer (elfstellige Nummern ohne Schrägstriche, aus Einkommensteuerbescheiden ersichtlich).

 

Spätestens bei Beurkundung müssen alle Übergeber und Übernehmer gültige Lichtbildausweise (Personalausweise oder Reisepässe) vorlegen.

 

Gesellschaftsgründung

 

Nutzen Sie das Datenblatt GESELLSCHAFTSGRÜNDUNG im Menü SERVICE | WEITERE BEURKUNDUNGEN.

 

Spätestens bei Beurkundung müssen alle Unternehmensgründer gültige Lichtbildausweise (Personalausweise oder Reisepässe) vorlegen.

 

Anteils-/Unternehmensverkauf

 

Wenn Geschäftsanteile veräußert werden sollen (share deal), nutzen Sie bitte das Datenblatt GESCHÄFTSANTEILSKAUF im Menü SERVICE | WEITERE BEURKUNDUNGEN.

Wenn keine Anteile, sondern Vermögenswerte eines Unternehmens veräußert werden sollen (asset deal), sollten Sie folgende Unterlagen zum Termin mitbringen:

  1. Grundbuchauszug (bei zu übertragenden Immobilien),
  2. Schlussbilanz/Zwischenbilanz, wenn hierauf Bezug genommen werden soll,
  3. Aufstellungen zu übergehenden Aktiva und Passiva,
  4. Aufstellungen zu übergehenden Arbeitnehmerverhältnissen.

 

Spätestens bei Beurkundung müssen alle am Unternehmenskauf Beteiligten gültige Lichtbildausweise (Personalausweise oder Reisepässe) vorlegen.

 

Änderungen des Gesellschaftsvertrages

 

Wir benötigen (bei Neuauftrag):

  1. aktuellen Handelsregisterauszug,
  2. aktuellen Gesellschaftsvertrag,
  3. aktuelle Gesellschafterliste,
  4. Änderungen zu persönlichen Angaben der Gesellschafter (insbes. Namensänderung, Änderung der Wohnanschriften).

 

Spätestens bei Beurkundung müssen alle Gesellschafter gültige Lichtbildausweise (Personalausweise oder Reisepässe) vorlegen.

 

Testament/Erbvertrag

 

Die Besprechung eines gemeinschaftlichen Testaments oder eines Erbvertrages sollte grundsätzlich mit allen Beteiligten gemeinsam geführt werden.

 

Wir benötigen:

  1. Bisher errichtete Verfügungen von Todes wegen (Testamente, Erbverträge),
  2. bisherige etwaige Eheverträge,
  3. Angaben zum Geburtsstandesamt und Nummer im Geburtenregister des Geburtsjahres (ersichtlich aus Geburtsurkunde, Stammbuch/Familienbuch),
  4. Vermögensaufstellung (Gegenüberstellung Aktivvermögen und Verbindlichkeiten mit ungefähren Werten, insbes. Grundbesitz, Geld- und Wertpapiervermögen, aktuelle Rückkaufwerte für vorhandene Lebensversicherungen, Schmuck, Sammlungen, Kunstwerke, Pkw und sonstige Kfz, Wohnungseinrichtung, Darlehen und sonstige Verbindlichkeiten).

 

Spätestens bei Beurkundung muss jeder Urkundsbeteiligte einen möglichst gültigen Lichtbildausweis (Personalausweis oder Reisepass) vorlegen.

 

Ehevertrag

 

Die Besprechung eines Ehevertrages sollte grundsätzlich stets mit beiden Ehegatten gemeinsam geführt werden.

 

Wir benötigen:

  1. Heiratsurkunde,
  2. Geburtsurkunden beider Ehegatten und etwaiger Kinder,
  3. bisherige etwaige Eheverträge,
  4. Vermögensaufstellung (Gegenüberstellung Aktivvermögen und Verbindlichkeiten mit ungefähren Werten),
  5. Angaben zum (durchschnittlichen) monatlichen Nettoeinkommen beider Ehegatten,
  6. Vorhandene Versicherungsverträge,
  7. letztbekannten Grundbuchauszug oder Eintragungsnachricht bei vorhandenem Grundbesitz.

 

Spätestens bei Beurkundung müssen beide Ehegatten einen möglichst gültigen Lichtbildausweis (Personalausweise oder Reisepässe) vorlegen.

 

Scheidungsfolgenvereinbarung

 

Wir benötigen:

  1. Heiratsurkunde,
  2. Geburtsurkunden beider Ehegatten und etwaiger Kinder,
  3. bisherige etwaige Eheverträge,
  4. Vermögensaufstellung (Gegenüberstellung Aktivvermögen und Verbindlichkeiten mit ungefähren Werten),
  5. Angaben zum (durchschnittlichen) monatlichen Nettoeinkommen beider Ehegatten,
  6. Vorhandene Versicherungsverträge beider Ehegatten,
  7. letztbekannten Grundbuchauszug oder Eintragungsnachricht bei vorhandenem Grundbesitz,
  8. Steuer-Identifikationsnummern der Eheleute (wenn Aufteilung von Grundbesitz erforderlich),
  9. Kopien von im Rahmen der Ehescheidung aufzulösenden Vertragsverhältnissen,
  10. bisherige Korrespondenz mit Verfahrensvertretern bzw. bereits ergangene gerichtliche Entscheidungen im Trennungs-/Scheidungsverfahren.

 

Spätestens bei Beurkundung haben beide Ehegatten einen möglichst gültigen Lichtbildausweis (Personalausweise oder Reisepässe) vorlegen.

 

Erbschein

 

Den Antrag auf Erteilung eines Erbscheins kann jeder Erbe für seinen Erbteil oder für den gesamten Nachlass ohne Mitwirkung der anderen Erben stellen. Im Rahmen des gerichtlichen Erbscheinserteilungsverfahrens werden die anderen Miterben beteiligt.

 

Wir benötigen:

  1. Sterbeurkunde des/der Verstorbenen,
  2. etwaige Testamente: Originale, wenn vorhanden (es besteht eine Abgabepflicht gegenüber dem für den Wohnsitz des/der Verstorbenen zuständigen Amtsgericht – Nachlassgericht -, vgl. § 2259 BGB),
  3. wenn keine Testamente vorhanden sind: Geburts- und etwaige Sterbeurkunden von Kindern, Ehegatten, Eltern und Geschwistern, Heiratsurkunde des/der Verstorbenen, ggf. Scheidungsurteil (Originale, Ausfertigungen oder beglaubigte Abschriften),
  4. Vermögensaufstellung des Nachlasses (Gegenüberstellung Aktivvermögen und Verbindlichkeiten mit ungefähren Werten); bitte nutzen Sie dazu den Nachlasswertermittlungsbogen des Nachlassgerichts).

 

Spätestens bei Beurkundung muss jeder Antragsteller einen möglichst gültigen Lichtbildausweis (Personalausweis oder Reisepass) vorlegen.

 

Ausschlagung

 

Bitte beachten Sie, dass Erbausschlagungen fristgebunden sind (grundsätzlich sechs Wochen ab Kenntnis des Erbanfalls, vgl. § 1944 BGB) und dass Sie selbst dafür sorgen müssen, dass die Erbausschlagungserklärung rechtzeitig bei Gericht eingeht! Reagieren Sie daher möglichst schnell, sobald Sie sich gegen das Erbe entschieden haben!

 

Wir benötigen:

  1. Dokument, durch das der Ausschlagende von der auszuschlagenden Erbschaft erfahren hat (insbes. Schreiben des Nachlassgerichts),
  2. Name, Geburtstag, Geburtsort, letzter Wohnort, Sterbeort, Sterbedatum des/der Verstorbenen, Aktenzeichen des Nachlassgerichts, soweit nicht aus dem Dokument ersichtlich,
  3. Angaben zum Erbgrund (Erbe aufgrund Testament oder aufgrund Verwandtschaft),
  4. Angaben zu vorhandenen Kindern und gezeugten, aber noch nicht geborenen Kindern des Ausschlagenden (sind Kinder vorhanden, müssen auch diese die Ausschlagung erklären, bei Minderjährigen die sorgeberechtigten Elternteile!),
  5. bei alleinigem Sorgerecht für ein Kind, das die Erbschaft ausschlägt: Nachweis des alleinigen Sorgerechts des unterzeichnenden Elternteils,
  6. bei gemeinsamem Sorgerecht nichtverheirateter Elternteile eines Kindes, für das die Erbschaft ausgeschlagen werden soll: Sorgeerklärung des Vaters,
  7. Angaben zum Wert des Nachlasses (soweit vorhanden).

 

Spätestens bei Unterschriftsbeglaubigung hat jeder Unterzeichner der Ausschlagungserklärung einen möglichst gültigen Lichtbildausweis (Personalausweise oder Reisepässe) vorzulegen.

 

Erbauseinandersetzung

 

Wir benötigen:

  1. Angaben zum Erbfall: Name des/der Verstorbenen, Aktenzeichen des Nachlassgerichts, Erbnachweis (Erbschein oder eröffnetes notarielles Testament/Erbvertrag), ggf. Testamentsvollstreckerzeugnis,
  2. Letztbekannten Grundbuchauszug oder Eintragungsnachricht (soweit vorhanden),
  3. Steuer-Identifikationsnummern der Erben (wenn Aufteilung von Grundbesitz erforderlich),
  4. Vermögensaufstellung des von der Auseinandersetzung betroffenen Nachlassvermögens.

 

Spätestens bei Beurkundung hat jeder Urkundsbeteiligte einen gültigen Lichtbildausweis (Personalausweise oder Reisepässe) vorzulegen.

 

Vermächtniserfüllung

 

Wir benötigen:

  1. Angaben zum Erbfall: Name des/der Verstorbenen, Aktenzeichen des Nachlassgerichts, Erbnachweis (Erbschein oder eröffnetes notarielles Testament/Erbvertrag), ggf. Testamentsvollstreckerzeugnis
  2. Letztbekannten Grundbuchauszug oder Eintragungsnachricht bzgl. des zu übertragenden Grundbesitzes,
  3. Steuer-Identifikationsnummern der Erben und des Begünstigten des Vermächtnisses.

 

Spätestens bei Beurkundung hat jeder Urkundsbeteiligte einen gültigen Lichtbildausweis (Personalausweise oder Reisepässe) vorzulegen.

 

Adoption

 

Das Adoptionsverfahren ist ein gerichtliches Verfahren. Der Notar betreut Sie bei der notwendigen Antragstellung.

 

Für die Antragstellung bei Gericht werden benötigt:

  1. Geburtsurkunde des Annehmenden,
  2. ggf. Heiratsurkunde des Annehmenden,
  3. bei vorverstorbenem Ehegatten des Annehmenden: Sterbeurkunde,
  4. Geburtsurkunde des Anzunehmenden,
  5. Führungszeugnis für Annehmenden,
  6. Ärztliche Atteste für Annehmenden und Anzunehmenden, ausgestellt für den Zweck der Adoption,
  7. Nachweise der Staatsangehörigkeit des Annehmenden und des Anzunehmenden.

 

Neben dem Antrag des Annehmenden und der Einwilligung des Anzunehmenden sind ggf. auch noch Einwilligungen weiterer Beteiligter notwendig und zu beurkunden (z.B. Ehegatte des Annehmenden, Ehegatte des Anzunehmenden, Einwilligung der Eltern des Anzunehmenden).

 

Spätestens bei Beurkundung des Antrags hat jeder Urkundsbeteiligte einen möglichst gültigen Lichtbildausweis (Personalausweise oder Reisepässe) vorzulegen.

Notar in Bonn Innenstadt