Immobilienrecht

 

Das Immobilienrecht zählt zu meinen notariellen Schwerpunkten. Meine Mitarbeiter und ich betreuen Sie von der Erstberatung bis zum Vollzug im Grundbuch. Dabei steht die rechtssichere Abwicklung Ihrer Grundstücksangelegenheiten im Mittelpunkt.

 

Immobilienkaufvertrag

Für die meisten Beteiligten ist der Kauf oder Verkauf einer Immobilie ein wirtschaftlich außerordentlich bedeutsamer Vorgang. Um bei einem solch wichtigen Vertrag eine sachgemäße Beratung sicherzustellen und um Risiken zu vermeiden hat der Gesetzgeber die Mitwirkung des Notars vorgesehen. Auf der Grundlage Ihrer Angaben erstelle ich einen rechtlich ausgewogenen Kaufvertrag, der auf Wunsch im Vorfeld und im Rahmen der Beurkundung ausführlich besprochen wird. Nach der Beurkundung kümmern wir uns um die für den Vollzug erforderlichen Unterlagen und Schritte. Ist alles Notwendige erledigt, bescheinige ich die Fälligkeit des Kaufpreises und überwache schließlich die Eigentumsumschreibung im Grundbuch. In manchen Fällen muss der Kaufpreis wegen eines besonderen Sicherungsbedürfnisses auch ganz oder teilweise auf einem notariellen Anderkonto hinterlegt werden.

Im Regelfall kommt ein Notaranderkonto jedoch nicht zum Einsatz; der Käufer löst etwaige Schulden des Verkäufers gegenüber den Gläubigern ab und zahlt nur den Rest bis zur Kaufpreishöhe an den Verkäufer.

 

Bauträgervertrag

Beim Kauf vom Bauträger gelten für den Käufer besondere Schutzvorschriften, auf deren Einhaltung ich als Notar achte. Dies beginnt schon damit, dass ich dem Erwerber alle für die Beurkundung relevanten Unterlagen (Kaufvertragsentwurf und beglaubigte Abschriften der Unterlagen, auf die der Entwurf Bezug nimmt) mindestens 14 Tage vor Beurkundung zur Verfügung stelle.

 

Grundschulden, Hypotheken

Finanzierende Kreditinstitute, Bausparkassen, aber auch sonstige Darlehensgeber verlangen in der Regel vor Auszahlung eines Darlehens die Bestellung von Sicherheiten. Hierzu gehört insbesondere die Eintragung einer Grundschuld oder Hypothek zulasten einer Immobilie. Werden Darlehensmittel zur Finanzierung eines Immobilienkaufs verwendet und verlangt der Finanzierer noch vor Kaufpreiszahlung eine Belastung des Kaufobjekts, sind besondere Vorkehrungen erforderlich, um den Verkäufer zu sichern. Hierfür trage ich im Kaufvertrag durch die sogenannte Belastungs- oder Finanzierungsvollmacht Sorge. Bei der Bestellung einer Grundschuld oder Hypothek stellt der Käufer in der Regel nicht nur die Immobilie als Haftungsmasse zur Verfügung, sondern haftet mit seinem gesamten Vermögen und errichtet einen sofort vollstreckbaren Titel. Ich belehre bei der Grundschuldbestellung über die Details der Sicherheitenbestellung, betreibe die zügige Eintragung der Sicherheit im Grundbuch und stelle danach dem Finanzierungsgläubiger diejenigen Unterlagen zur Verfügung, die dieser für die Auszahlung der Darlehen verlangt. Des weiteren setze ich bei einer Kaufpreisfinanzierung die Bank über das Fälligwerden des Kaufpreises in Kenntnis.

 

Sonstige grundbuchliche Angelegenheiten

Nicht nur bei Kaufverträgen und Sicherheitenbestellungen, sondern in allen Fragen rund ums Immobilienrecht bin ich Ihr Ansprechpartner, wenn es um Eintragungen im Grundbuch geht. Hier nur ein paar Stichwörter: Teilung und Abschreibung von Teilflächen eines Grundstücks, Aufteilung von Grundstücken in Wohnungs-/Teileigentum nach dem Wohnungseigentumsgesetz (WEG), Begründung und Verkauf von Erbbaurechten, Belastung von Immobilien mit beschränkt persönlichen Dienstbarkeiten oder Grunddienstbarkeiten (z.B. Wegerechten, Leitungsrechten), Nießbrauchrechten, Wohnungsrechten oder bedingten Forderungs- oder Vorkaufsrechten.

 

 

Notar in Bonn Innenstadt