Das Adoptionsverfahren ist ein gerichtliches Verfahren. Der Notar betreut Sie bei der notwendigen Antragstellung.
Für die Antragstellung bei Gericht werden benötigt:
- Geburtsurkunde des Annehmenden,
- ggf. Heiratsurkunde des Annehmenden,
- bei vorverstorbenem Ehegatten des Annehmenden: Sterbeurkunde,
- Geburtsurkunde des Anzunehmenden,
- Führungszeugnis für Annehmenden,
- Ärztliche Atteste für Annehmenden und Anzunehmenden, ausgestellt für den Zweck der Adoption,
- Nachweise der Staatsangehörigkeit des Annehmenden und des Anzunehmenden.
Neben dem Antrag des Annehmenden und der Einwilligung des Anzunehmenden sind ggf. auch noch Einwilligungen weiterer Beteiligter notwendig und zu beurkunden (z.B. Ehegatte des Annehmenden, Ehegatte des Anzunehmenden, Einwilligung der Eltern des Anzunehmenden).
Spätestens bei Beurkundung des Antrags hat jeder Urkundsbeteiligte einen möglichst gültigen Lichtbildausweis (Personalausweise oder Reisepässe) vorzulegen.