Online-Verfahren

 

Für bestimmte notarielle Urkunden aus dem Bereich des Handels-, Gesellschafts- und Vereinsrechts kann ein notarielles Online-Verfahren gewählt werden. Es ermöglicht Beurkundungen und Beglaubigungen mittels Durchführung einer Videokonferenz, ohne dass Sie einen Termin vor Ort bei mir wahrnehmen müssen. Die Videokonferenz erfolgt über eine eigene Plattform der Bundesnotarkammer.

 

Um ein Online-Verfahren durchführen zu können, müssen Sie bestimmte Ausweisdokumente vorlegen können und auch technische Voraussetzungen erfüllen. Beachten Sie bitte das Merkblatt:

DownloadVorbereitung Ihres notariellen Online-Verfahrens

 

Ferner muss meine Zuständigkeit gegeben sein, damit ich mit Ihnen ein solches Verfahren durchführen kann. Das betroffene Unternehmen/Der betroffene Verein muss in meinem Amtsgerichtsbezirk (Bonn, Wachtberg, Bornheim, Alfter) seinen Sitz haben, oder ein Geschäftsführer/Vorstand oder ein Gesellschafter muss innerhalb des Amtsgerichtsbezirks wohnen.

 

In folgenden Angelegenheiten kann das Online-Verfahren den persönlichen Termin im Notarbüro ersetzen:

- Beurkundung einer Vollmacht zur Gründung einer GmbH oder UG (haftungsbeschränkt);

- Gründung einer GmbH oder UG (haftungsbeschränkt) im Wege einer sog. Bargründung;

- Gründung einer GmbH oder UG (haftungsbeschränkt) im Wege einer sog. Sachgründung, es sei denn dass für die Einbringung der Sacheinlage besondere Formvorschriften gelten; wäre z.B. eine Immobilie einzubringen, wäre ein Online-Verfahren unzulässig.

- einstimmige Kapitalerhöhungen bei einer GmbH oder UG (haftungsbeschränkt), es sei denn dass für die Erbringung des Erhöhungsbetrages besondere Formvorschriften gelten;

- sonstige einstimmige Änderungen des Gesellschaftsvertrages einer GmbH oder UG (haftungsbeschränkt);

- Unterzeichnung und Einreichung einer neuen GmbH-Gesellschafterliste durch die Geschäftsführung;

- Abgabe einer Übernahmeerklärung im Rahmen einer Kapitalerhöhung;

- Anmeldungen zum Handelsregister (z.B. Geschäftsführerwechsel, Änderung der Geschäftsanschrift, Prokuristenbestellung/-abberufung, Liquidation),

- Anmeldungen zum Partnerschafts-, Genossenschafts- oder GbR-Gesellschaftsregister,

- Anmeldungen zum Vereinsregister (Gründungen, Vorstandsänderungen, Satzungsänderungen, Liquidaton).

In allen anderen Angelegenheiten ist ein Online-Verfahren unzulässig; der Notar hat insoweit keinen Entscheidungsspielraum.

 

Um einen Antrag auf Durchführung eines Online-Verfahrens zu stellen, setzen Sie sich bitte telefonisch oder per E-Mail mit meinem Büro in Verbindung oder nutzen Sie die Möglichkeit der Antragstellung über die Notar-App.

 

Das Herunterladen und Installieren der Notar-App sowie die Erzeugung eines Signaturzertifikats für das Online-Verfahren ist derzeit für Sie kostenfrei. Es entstehen für Sie lediglich folgende geringe Zusatzkosten im notariellen Verfahren: EUR 8,00 bei Registeranmeldungen und EUR 25,00 bei Beurkundungen.

 

Notar in Bonn Innenstadt