Beratung

 

Ausgangspunkt der meisten notariellen Beurkundungen ist ein vorheriges ausführliches und persönliches Beratungsgespräch, in dem ich mit Ihnen Ihre individuellen Vorstellungen herausarbeite und diskutiere. Das Beratungsgespräch ist vor allem für Testamente, Erbverträge, Eheverträge, Scheidungsfolgenvereinbarungen, Übertragungsverträge oder Erbauseinandersetzungsverträge sehr wichtig, wobei möglichst alle Vertragsteile der Besprechung beiwohnen sollten. Aber auch in allen anderen Angelegenheiten kann ein Besprechungstermin sinnvoll sein, insbesondere bei komplexeren Sachverhalten oder Rechtsfragen. Ich agiere unabhängig, bin fachlich geschult, vertrauenswürdig und unterliege der Verschwiegenheitspflicht. Mündet die Beratung in eine entsprechende notarielle Beurkundung, dann entsteht für die Beratung keine gesonderte Gebühr, sondern geht in der Beurkundungsgebühr auf. Wollen Sie nur ein Beratungsgespräch ohne Beurkundungswillen, fällt eine nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) zu berechnende moderate Beratungsgebühr an. Die Beratungsleistung kann auch in einer Überprüfung eines fremden Entwurfs oder in der gutachterlichen Beantwortung von Rechtsfragen bestehen.

 

Notar in Bonn Innenstadt