Ehe & Familie

 

Ehevertrag

Die Eheschließung hat erhebliche rechtliche und wirtschaftliche Konsequenzen, derer man sich bereits vorher bewusst werden sollte. Doch auch nach der Eheschließung ist ein Ehevertrag jederzeit möglich. Ein Ehevertrag regelt bestimmte Rechtsfolgen für den Fall der in heutiger Zeit nicht selten vorkommenden Scheidung. Die gesetzlich vorgesehenen Rechtsfolgen stimmen angesichts der Vielgestaltigkeit der heute gelebten Ehemodelle nur selten exakt mit den Vorstellungen der Ehegatten überein. In einem Beratungsgespräch kann ich Ihnen die für Ihr Ehemodell ratsamen Varianten und Modifikationen aufgezeigen und werde dabei die durch Gesetze und Rechtsprechung geschaffenen Grenzen der Vertragsfreiheit berücksichtigen. Neben der Frage des sinnvollen Güterstandes sind auch Überlegungen zu den Regelungsmaterien Versorgungsausgleich und nachehelicher Unterhalt anzustellen.
Daneben habe ich auch begleitende Maßnahmen wie General- und Vorsorgevollmachten und erbrechtliche Regelungen im Blick.


Scheidungsfolgenvereinbarung

Haben die Eheleute die Scheidungsfolgen nicht im Voraus geregelt, kann ein langes, kostspieliges und nervenzehrendes Gerichtsverfahren durch eine einverständliche Scheidung erheblich verkürzt werden. Voraussetzung ist eine notariell beurkundete Scheidungsfolgenvereinbarung. Diese enthält neben den üblicherweise in einem Ehevertrag enthaltenen Regelungen auch Bestimmungen über das Umgangsrecht der Eltern mit den Kindern, die Verteilung des Hausrats und die Benutzung der ehelichen Wohnung.


Partnerschaftsvertrag

Da für Paare ohne Trauschein die gesetzlichen Vorschriften über Ehe und Scheidung grundsätzlich nicht gelten, empfiehlt es sich, frühzeitig Vereinbarungen über die rechtlichen Fragen des Zusammenlebens und die Folgen einer eventuellen Trennung zu treffen. Das gilt insbesondere dann, wenn gemeinsame Kinder aus der Beziehung hervorgehen oder zusammen größere Anschaffungen, wie beispielsweise eine selbst genutzte Immobilie, getätigt werden. Auch hier kann ich zu einer fairen Lösung beitragen.

 

Adoption

Soll ein rechtliches Eltern-Kind-Verhältnis ohne Rücksicht auf die biologische Abstammung hergestellt werden, ist hierfür ein gerichtliches Verfahren vorgesehen, das durch entsprechende Antragstellung in Gang gesetzt wird. Neben dem symbolischen Charakter einer solchen Annahme als Kind spielen auch rechtliche Aspekte eine wichtige Rolle (Stichwörter: Unterhaltpflicht, gesetzliches Erbrecht, Freibeträge im Erbschaftsteuerrecht). Ein typisches Beispiel für eine Adoption ist die Stiefkindadoption, also die Annahme eines Kindes des Ehepartners, das im gemeinsamen Haushalt lebt, als eigenes. Neben der Minderjährigenadoption ist auch die Adoption Volljähriger möglich. Ich berate über die verschiedenen Arten der Adoption und deren Voraussetzungen, entwerfe die Urkunden für die Antragstellung und die notwendigen Zustimmungserklärungen Dritter und stelle mit Ihrer Mitwirkung das Paket der bei Antragstellung einzureichenden Unterlagen für das Familiengericht zusammen.

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