Vollzug

 

Mit der Unterschrift unter die fertige Urkunde ist es oftmals nicht getan. In vielen Fällen müssen weitere Umsetzungsschritte erfolgen, um die ich mich zusammen mit meinen Mitarbeitern kümmere. So können etwa bei einem Grundstückskaufvertrag eine Reihe von Genehmigungen und Unterlagen erforderlich sein, damit der Kaufpreis fällig gestellt und nach erfolgter Kaufpreiszahlung die Eigentumsumschreibung im Grundbuch erfolgen kann. Wenn es bei der Einholung von Unterlagen hakt, bemühen wir uns um Lösungen, um den Vollzug voranzubringen. Selbstverständlich halten wir Sie auf dem Laufenden. Auch geben wir Ihnen gerne zwischenzeitlich Auskunft über den Verfahrensstand. Wenn alles wie geplant umgesetzt worden ist, erhalten Sie von uns nach Prüfung der Eintragungen Nachricht.

 

Die Kommunikation mit den Registerstellen (Grundbuchamt, Handels-, Vereins-, Genossenschafts-, Partnerschafts-, Gesellschaftsregister) und dem Nachlassgericht findet inzwischen in großen Teilen elektronisch über eine eigenständige sichere Plattform statt. Die Notare haben sich darauf eingestellt und beherrschen die modernen Anmeldeverfahren.

 

Notar in Bonn Innenstadt