Persönliche Beurkundung (Regelfall)

 

Während eines Beurkundungstermins lese ich Ihnen die Urkunde vor. Alle Beteiligte erhalten dadurch Gelegenheit, die Regelungsinhalte der Urkunde noch einmal zu durchdenken. Ich kläre Sie noch einmal über die rechtliche Bedeutung der Regelungen auf. Sofern erforderlich nehme ich auch im Beurkundungstermin noch notwendige Anpassungen vor. Darüber hinaus informiere ich Sie darüber, welche weiteren Schritte nach der Beurkundung erfolgen müssen, damit die Urkunde vollständig durchgeführt werden kann. Ist alles in Ordnung, werden Sie den Urkundeninhalt genehmigen und die Urkunde unterschreiben. Zuletzt folgt meine Unterschrift.

Die Beurkundung eines Rechtsgeschäfts bietet etliche Vorteile: Falls es später doch zu einem Rechtsstreit kommen sollte, hat die notarielle Urkunde kraft Gesetzes eine besondere Beweiskraft hinsichtlich des Inhalts und der Identität der Beteiligten. Zudem wird die Urschrift der notariellen Urkunde dauerhaft in papierener und elektronischer Form aufbewahrt und kann daher noch nach Jahrzehnten eingesehen werden. In geeigneten Fällen kann schon durch die Beurkundung ein vollstreckbarer Titel geschaffen werden, um eine schnellere Durchsetzung bestehender Ansprüche zu ermöglichen.

 

Notar in Bonn Innenstadt