Papierenes und elektronisches Urkundenarchiv

 

Seit dem 01.07.2022 werden von Notaren errichtete Urkunden nach den gesetzlichen Vorschriften nicht nur in papierener Form, sondern auch in elektronischer Form in der elektronischen Urkundensammlung aufbewahrt. Die Bundesnotarkammer hat hierzu mit hohem finanziellen Aufwand die technischen Voraussetzungen geschaffen.

 

Als Amtsnachfolger der Notare Harro Harling und Dr. Peter Kemp verwahre ich – weiterhin ausschließlich in papierener Form - alle Originalurkunden, die von diesen Notaren errichtet worden sind. Sofern Sie hiervon Kopien, beglaubigte Abschriften oder Ausfertigungen benötigen, können Ihnen diese gegen Entgelt erstellt werden, wenn Sie entweder Urkundsbeteiligter oder ein Rechtsnachfolger eines Urkundsbeteiligten sind. Sehen Sie hierzu auch unter SERVICE – ARCHIVANFRAGE.

 

Notar in Bonn Innenstadt